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Zur Rechtm??igkeit der Aufforderung der Mitarbeiter von privaten Wachschutzunternehmen zu einer Leibesvisitation oder einer Inspektion Sachen der Mitarbeiter und Angestellten von Betrieben und Organisationen

Der Fall ist nicht selten, dass die Mitarbeiter von privaten Wachschutzunternehmen in den Betrieben und Organisationen die Forderung stellen, eine Leibesvisitation oder eine Inspektion der Sachen der Mitarbeiter und Bürger vorzunehmen. Ist das rechtmäßig?

Nach Artikel 12.1 des Gesetzes № 2487-1 der RF vom 11 März 1992 „Zur Tätigkeit von Privatdetekteien und privaten Wachschutzunternehmen in der Russischen Föderation“ sind die privaten Wachleute zur Gewährleistung der Ordnung im Objekt und zur Einhaltung der Einlassordnung mit einer Reihe von dienstlichen Vollmachten ausgestattet: Sie können vom Personal und von den Besuchern der bewachten Objekte fordern, dass sie die Ordnung einhalten, wie sie von ihren Auftraggebern festgelegt ist, soweit sie nicht den Gesetzen der Russischen Föderation zuwiderläuft; sie können in den durch die Gesetze der Russischen Föderation festgelegten Grenzen kontrollieren, was für Vermögenswerte auf das bewachte Objekt gebracht (aus dem bewachten Objekt herausgebracht) werden; sie können in den Fällen und nach der Ordnung, wie sie die Gesetze der Russischen Föderation festlegen, Sondereinsatzmittel anwenden, bis hin zum Schusswaffengebrauch.

Die Handlungen der privaten Wachschützer auf den von ihnen bewachten Objekten wird in der Dienstanweisung für den privaten Wachschutz geregelt, die eine Aufstellung der Rechte und Pflichten der privaten Wachschützer bei der Sicherstellung der innerbetrieblichen Ordnung und bei der Einhaltung der Einlassordnung enthält, darunter solche, wie sie Artikel 12.1 des Gesetzes vorsieht.

Eine Leibesvisitation oder eine Inspektion der Sachen, die eine natürliche Person mit sich führt, kann von dazu befugten Personen vorgenommen werden, wie sie in Artikeln 27.2 und 27.3 Ordnungswidrigkeitsgesetz der RF genannt sind. Darin sind Mitarbeiter von privaten Wachschutzunternehmen nicht enthalten.

Somit ist die Forderung der Mitarbeiter von privaten Wachschutzunternehmen, eine Leibesvisitation der Arbeitnehmer oder Angestellten von Betrieben und Organisationen vorzunehmen, nicht rechtmäßig.

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