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In Russland wird die Wiedereinf?hrung der Todesstrafe erwogen, sowie die Verf?gung der Einstellung des Gesch?ftsbetriebs bei Verbindungen mit Terroristen

Der Föderationsrat hat gefordert, Vorschläge zu Fragen der Verstärkung von Maßnahmen der nationalen Sicherheit zu erörtern. Aufgrund des gestiegenen Bedrohungspotentials durch Terroristen wurde der Beschluss gefasst, eine interparlamentarische Kommission zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vorzubereiten. Zudem wurde der Vorschlag unterbreitet, die Vollmachten der Organe der Staatsgewalt zu erweitern und das Moratorium der Todesstrafe zu beenden.

Wie RBK mitteilt, sind die Gesetzesgeber dazu bereit, «beliebige Vorschläge der Rechtsschutzorgane und Spezialdienste zur Erhöhung der Sicherheit für die Bürger und zur Vorhütung von Terroranschlägen zu prüfen», ließ heute Valentina Matwienko, Sprecherin des Föderationsrates, verlauten. «In erster Linie sind wir um die nationale Sicherheit unseres Landes besorgt,» hob sie hervor. Die Vertreter der Organe der Staatsgewalt wären interessiert daran, dass Korrekturen in das Polizeigesetz eingebracht werden, die es ihnen insbesondere gestatten, zum Schutz der Bürger auch auf Frauen zu schießen, ohne dass diese sichtbare Anzeichen für eine Schwangerschaft haben. Die Gesetzesvorlage ist ganz am Ende der Frühjahrssitzung eingebracht worden, hat jedoch heftige Kritik bei den Rechtsschützern auf den Plan gerufen und ist nicht durch die Staatsduma gekommen. Die zurückliegenden Ereignisse könnten Anlass dafür bieten, dass die Gesetzeskorrekturen in Gang gebracht werden, schätzt Nikolai Kowaljow, Mitglied des Sicherheitskomitees der Staatsduma.

Wie die Unabhängige Zeitung («Nesawisimaja gaseta») mitteilt, seien die Vertreter der LDPR gestern in der Staatsduma mit dem Vorschlag aufgetreten, für Terroristen die Todesstrafe einzufordern. Der Abgeordnete Alexander Scherin vermerkte dazu, dass, «wenn jemand die Sicherheit der Bürger bedroht, dieser als Feind gefunden und unschädlich gemacht werden muss – und es kann durchaus sein, dass wir dafür die Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen bedürfen, die mit Terrorismus in Verbindung stehen». Mit dieser Meinung stehen die Liberaldemokraten nicht allein da – in der KPRF hat man sich schon vor geraumer Zeit mit eben dieser Frage befasst.

Die Kommunisten haben eine Reihe von Vorschlägen zur Terrorbekämpfung ausgearbeitet, die in absehbarer Zeit bei der Staatsduma zur Beratung eingereicht werden sollen. Speziell geht es dabei um die Einbindung  von privaten Wachschutzunternehmen (PWU) in Sondereinsätze – die Fraktionen haben berechnet, dass gegenwärtig etwa 3 Mio. ehemalige Militärangehörige dort beschäftigt sind, die eine gute Ergänzung für die Organe der Staatsgewalt darstellen könnten. Den Worten des juristischen Dienstes der KPRF, Wadim Solowjow, zufolge, sollte auch die administrative Verantwortlichkeit der Abschnittsbevollmächtigten für die Bildung von Terrorzellen in deren Verantwortungsbereich erhöht werden: «Der Abschnittsbevollmächtigte ist die erste Person auf dem Weg des Terroristen. Seine Arbeit besteht darin, dass er weiß, was in dem ihm anvertrauten Abschnitt vorgeht, wo kriminelle Verstecke organisiert werden, welche umtriebigen Ecken es gibt. Er muss auf die Beschwerden der örtlichen Einwohner reagieren. Leider kennt heutzutage kaum jemand seinen Abschnittsbevollmächtigten von Angesicht».

Nach Angaben der Zeitung «Moskowski Komsomolets» vom 18. November hat der Präsident einen Erlass über die Bildung einer interparlamentarischen Kommission zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung unterzeichnet. Das neue Organ wird Informationen über Bürger und Unternehmen prüfen, die in Verdacht stehen, Verbindungen zu Terroristen zu haben. Vor allem geht es hierbei um finanzielle Zuwendungen. Die dementsprechenden Informationen stellen die Finanzkontrollbehörde der RF Rosfinmonitoring und die Ermittlungsbehörden zur Verfügung. Sie sind auch die wichtigste organisatorische Basis der Kommission. Dazu gehören Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Zentralbank und auch regionale Staatsbedienstete. In den Richtlinien für die Kommission heißt es, dass sie berechtigt ist, «Entscheidungen darüber zu treffen, ob finanzielle Mittel oder sonstige Vermögenswerte, die Körperschaften oder natürlichen Personen gehören, bezüglich derer es hinreichende Verdachtsmomente auf eine Verwicklung in terroristische Aktivitäten gibt (einschließlich Terrorismusfinanzierung), eingefroren (gesperrt) werden sollen, sowie zuvor gefasste Entscheidungen zu ändern oder zu annullieren». Hintergrund dabei ist der, dass gemäß dem Erlass, selbst wenn es keine Grundlagen dafür gibt, diese oder jene Person in den Kreis der Verdächtigen einzubeziehen, jedoch lediglich Verdachtsmomente bestehen, dass diese dafür ausreichend sein sollen, jedwedes Vermögen oder jedwede finanziellen Mittel einzufrieren.

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