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Verteidigungsplan der RF ab 1. Januar 2016

Zum Zwecke der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Landesverteidigung wurde beschlossen, den Verteidigungsplan der Russischen Föderation für die Jahre 2016-2020 ab 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen.

Der Präsident der RF Vladimir Putin hat den entsprechenden Präsidialerlass mit der Nummer 560 vom 16. November 2015 unterschrieben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Verteidigungsplan der Russischen Föderation zu dem Zweck ausgearbeitet wird, um Maßnahmen im Bereich der Landesverteidigung zu planen und umzusetzen.

Er beinhaltet einen Komplex von miteinander verbundenen Dokumenten für die militärische Planung (§ 2.1. des Föderalen Gesetzes № 61-FZ vom 31. Mai 1996 Zur Landesverteidigung).

Der Begriff militärische Planung umfasst die Festlegung der Ordnung und Methoden zur Verwirklichung von Zielen und zur Umsetzung von Aufgaben bei der Entwicklung der militärischen Organisation, Aufbau und Entwicklung der Streitkräfte, sowie weiterer Truppenteile und Organe, und deren Einsatz und allseitige Sicherstellung.

Der Präsident der RF ist dazu ermächtigt, die Militärdoktrin der RF, den Verteidigungsplan der RF und die Bestimmungen für die militärische Planung der RF zu bestätigen.

Nach Mitteilungen vom Pressedienst des russischen Verteidigungsministeriums hat zuvor Valeri Gerasimow, Chef des Generalstabs der Streitkräfte der RF, auf der Tagung des Kollegiums der Militärbehörde in einem Diskussionsbeitrag erklärt, dass der für den Zeitraum 2016-2020 ausgearbeitete Verteidigungsplan der RF dem Präsidenten der RF im Dezember diesen Jahres zur Bestätigung vorgelegt werden soll. Er führte näher aus, dass bei der Anfertigung des Dokuments davon ausgegangen wird, auch die neuen Formen der Kriegsführung, die von den westlichen Ländern zum Einsatz gebracht werden können, und die sich sowohl aus militärischem, als auch aus nichtmilitärischem Einwirken zusammensetzen, wozu auch die großflächige Anwendung von Methoden der politischen, wirtschaftlichen und informationstechnischen Einwirkung gehören, zu berücksichtigen.

Der Präsidialerlass ist am Tage seiner Unterzeichnung am 16. November 2015 in Kraft getreten.

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