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Innenministerium empfiehlt, die Polizei von der Pflicht zu entbinden, Pr?fungen bei den privaten Wachsch?tzern abzunehmen

Das Innenministerium der RF hat die Empfehlung unterbreitet, die Norm aus dem Polizeigesetz zu streichen, wonach die Polizei dazu verpflichtet wird, Qualifizierungsprüfungen bei Bürgern abzunehmen die den Status eines privaten Wachmanns erwerben wollen. Die Gesetzesvorlage dazu ist auf dem Portal für Projekte von normativen Rechtsakten veröffentlicht.

Die Behörde schätzt ein, dass diese Funktion nicht in den Kompetenzbereich der Organe des Inneren fallen sollte, weshalb diese unmittelbar an Bildungseinrichtungen übergeben werden sollte, die die Mitarbeiter der Wachschutzstrukturen ausbilden.

„Laut dem Föderalen Bildungsgesetz ist eine Qualifizierungsprüfung als Form einer Abschlussprüfung von Bürgern von der Organisation abzunehmen, die die Ausbildung vorgenommen hat… bei den entsprechenden Berufen von Arbeitern und Angestellten,“ heißt es  in der Begründung zu dem Dokument.

Die Urheber der Gesetzesvorlage führen als Beispiel die Rechtsanwendungspraxis an, die sich zur Zeit entwickelt hat, wonach die Prüfungen in der überwiegenden Mehrheit von den Ausbildungseinrichtungen abgenommen werden.

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