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Verwaltung f?r Lizenz- und Genehmigungswesen beim Innenministerium der RF

Information für Träger von zivilen Waffen und für Bürger, die eine Qualifikation als privater Wachmann haben: Die Verwaltung für Lizenz- und Genehmigungswesen beim MdI der RF weist darauf hin, dass über das Föderale Gesetz Nr. 230-FZ zu Änderungen an einzelnen Gesetzesakten der RF Korrekturen am Gesetz über die private Wachschutztätigkeit und die Tätigkeit von Privatdetekteien in der RF und am Föderalen Waffengesetz vorgenommen worden sind.

Dementsprechend:

¾    sind Privatdetektive dazu verpflichtet, jedes Jahr ein ärztliches Gutachten an das Organ des Inneren einzureichen, das die Lizenz für die private Detektivtätigkeit ausgestellt hat und das belegt, dass es ärztlicherseits keinerlei Bedenken für eine private Detektivtätigkeit gibt;

¾    private Wachschützer sind dazu verpflichtet, jedes Jahr eine ärztliche Untersuchung zu durchlaufen, um festzustellen, ob es Erkrankungen gibt, die den betreffenden Wachmann daran hindern könnten, seine Aufgaben im privaten Wachschutz wahrzunehmen;

¾    muss ein Bürger der RF, um einen Waffenschein zu bekommen, ein ärztliches Gutachten dahingehend vorlegen, dass es in seinem Körper keine Spuren von Rauschmitteln oder von psychotropen Substanzen und deren Stoffwechselprodukte gibt, die nach Absolvieren der chemisch-toxikologischen Untersuchungen auf Rauschmittel bzw. psychotrope Substanzen und deren Metaboliten aufgetreten sind.

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