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Private Wachschutzunternehmen k?nnen vor?bergehend nicht in der VRD wirksam werden

Die privaten Wachdienstunternehmen können ihre Tätigkeit vorläufig nicht auf dem Gebiet der Volksrepublik Donezk (VRD) ausüben. Diese Bestimmung ist in dem vom Parlament verabschiedeten Polizeigesetz enthalten. Das teilte Alexandr Simonenko, Sekretär des Parlamentskomitees für Sicherheit und Verteidigung der VRD, mit.

„Das Vorrecht zur Vornahme jeglicher Bewachungsmaßnahmen hat ausschließlich das Innenministerium, und das wurde bis dato noch nicht angefochten. Gegenwärtig ist die Schaffung von zusätzlichen bewaffneten Formationen, die nicht von staatlichen Formationen kontrolliert werden, nicht durch das Gesetz gedeckt,“ erklärt Simonenko.

Dieser Beschluss wurde, den Worten des Gesetzurhebers zufolge, auf einer erweiterten Tagung des spezialisierten Komitees des Volksrates der VRD mit Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft, des MdI und des Ministeriums für Staatssicherheit der DVR abgestimmt.

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