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Zum Erlass der Anordnung № 677 des MdI der RF vom 10. Juni 2015

Zum Erlass der Anordnung № 677 des MdI der RF vom 10. Juni 2015 «Über die Zentrale Kommission zur regelmäßig wiederkehrenden Überprüfung von privaten Wachleuten und Mitarbeitern sonstiger juristischer Personen mit besonderer satzungsmäßiger Aufgabenstellung an die Tauglichkeit zu Handlungen unter Bedingungen mit dem Einsatz von Schusswaffen und Spezialmitteln»

Mit Anordnung des MdI der RF ist eine Zentrale Kommission zur regelmäßig wiederkehrenden Überprüfung von privaten Wachleuten und Mitarbeitern sonstiger juristischer Personen mit besonderer satzungsmäßiger Aufgabenstellung an die Tauglichkeit zu Handlungen mit Einsatz von Schusswaffen und Spezialmitteln zu gründen (im Weiteren die Zentrale Kommission). Die Bestimmungen über diese Kommission werden bestätigt. Die Zentrale Kommission realisiert die organisatorisch-methodische Sicherstellung der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen und kontrolliert die Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen durch Kommissionen der Territorialorgane des MdI der RF gemäß deren Kompetenzen, wie sie die Durchführungsbestimmungen für die regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen von privaten Wachleuten und von Mitarbeitern juristischer Personen mit besonderer satzungsmäßiger Aufgabenstellung an die Tauglichkeit zu Handlungen unter Einsatz von Schusswaffen und Spezialmitteln durch die Organe des Inneren der Russischen Föderation, bestätigt durch Anordnung № 647 des MdI der RF vom 29. Juni 2012, vorsehen.

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