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Wer eine Waffe findet, kann sie behalten

Das Ilja Kostunow («Einiges Russland»), Mitglied des Komitees der Staatsduma für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung, bereitet eine Gesetzesinitiative zu Änderungen am Föderalen Gesetz №-150 „Waffengesetz“ vor. Die Korrekturen sind darauf gerichtet, einen neuen Mechanismus einzuführen, um solche Bürger zu belohnen, die, wenn sie irgendeine Waffe gefunden haben, diese gemäß den geltenden Gesetzen bei den Rechtsschutzorganen abgeben. Der Gesetzgeber empfiehlt, eine Norm einzuführen, gemäß derer der Finder einer Waffe nach deren Übergabe die Berechtigung erwerben kann, diese als Eigentum zu behalten, und dass er sich die von ihm gefundene Waffe nach einer gewissen Zeit auf gesetzlicher Grundlage abholen kann.

Die bestehenden Normen entziehen dem Finder, der die Fundwaffe beim MdI abgibt, das Recht, die gefundene Waffe zu erwerben, und die Waffe selbst wird nach Ablauf einer Zeit vernichtet.

Eine weitere wichtige Frage besteht in der Kompensation für das Abgeben einer Fundwaffe. Heute kann jede Region einzeln mit Anordnung der lokalen Regierung festlegen, welchen Finderlohn es bei der Abgabe von Fundwaffen gibt. Dabei kann der Finderlohn für ein und denselben Waffentyp in den einzelnen Regionen um ein Vielfaches voneinander abweichen.

Im Grunde ist, wie der Gesetzgeber vermerkt, die Höhe des Finderlohns unerheblich und steht in keinem Verhältnis zum Preis der Waffe selbst auf dem Schwarzmarkt, was ein Anreiz für viele Bürger ist, eine gefundene Pistole oder ein Fundgewehr „für schlechte Zeiten aufzuheben“. Zudem sind die Aktionen selbst, bei denen Fundwaffen von der Bevölkerung gegen Finderlohn angenommen werden, alles andere als systematisch und richten sich nach den Möglichkeiten des regionalen Staatshaushalts, die Mittel für den Finderlohn aufzutreiben.

„Die Motivation für Bürger, eine Fundwaffe bei der Polizei abzugeben, ist heutzutage sehr niedrig. Wir müssen die Gesetzgebung systematisieren, indem wir Bestimmungen popularisieren, die für das Auffinden von Waffen gelten. Diese müssen im Zivilgesetzbuch der RF und für die Waffe selbst festgeschrieben sein. Die Gesetzeskorrektur, die ich vorschlage, besteht darin, dass § 13 des Föderalen Waffengesetzes durch eine Bestimmung zu erweitern ist, durch die der Finder einer Waffe die Möglichkeit bekommen kann, das Eigentumsrecht auf diese Waffe gemäß Zivilgesetzbuch der RF auf sich ausstellen zu lassen,“ führt Kostunow aus. „Nach kriminaltechnischer Begutachtung und wenn innerhalb von sechs Monaten der Waffenbesitzer nicht ermittelt wird, kann die Waffe dem Finder als Eigentum übergeben werden.“

Dabei muss der neue Eigentümer der Waffe eine entsprechende Lizenz bzw. einen Waffenschein nachweisen können oder diese binnen Jahresfrist erwerben. Sollte der Finder keinen Waffenschein bekommen können, schlägt der Gesetzgeber vor, die Möglichkeit einzuräumen, die Waffe auf Kosten des Finders zu «entschärfen» und diese in bereits gefahrloser Form auszuhändigen.

„Jedoch sollten sämtliche Waffen, deren Verkehr in der RF verboten ist, eindeutig vernichte werden,“ erklärt Kostunow.

Sollte sich der Besitzer der Waffe binnen der sechs Monate melden, hat der Finder Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 20% vom Wert der Waffe.

Alexander Ratnikow, Vorsitzender der Allrussischen Gesellschaft von zivilen Schusswaffenbesitzern, meint, dass die vorgeschlagenen Änderungen am Föderalen Waffengesetz progressiv seien und eine Hilfe für den Staat darstellen, eine exakte Kontrolle über die Anzahl der im Lande kursierenden Waffen zu haben.

„Schatzgräber finden in den einzelnen Regionen des Landes nach wie vor Waffen. Nach Gesetz sind sie dazu verpflichtet, diese an die örtlichen Organe des MdI zu übergeben, ansonsten machen sie sich strafbar. In den Abteilungen des MdI könnte ihnen dafür ein recht geringfügiger Finderlohn gezahlt werden, obwohl der Fund durchaus um ein Tausendfaches wertvoller sein könnte. Daher entschließen sich nicht wenige dazu, die Fundwaffen illegal auf dem Schwarzmarkt zu veräußern, über dessen Kanäle die Waffen sogar ins Ausland gelangen könnten,“ fürht Ratnikow aus. „Um diese Situation in den Griff zu bekommen, wäre es gerechter, solche Fundstücke zu Bedingungen zu übergeben, die sowohl für den Finder, als auch für den Staat vorteilhaft sind. Wenn man heutzutage sogar einen Panzerwagen für die private Sammlung direkt ab Werk erwerben, eine Zulassungsnummer dazu und damit fahren kann, warum sollte dann nicht der Fund einer alten Flinte auf dem Dachboden legalisiert werden können?

Wladimir Kusnezow, Archäologe und Doktor der Geschichtswissenschaften, bestätigte gegenüber der Zeitung «Iswestija», dass es heutzutage unmöglich sei, eine Waffe, die man bei Grabungen gefunden hat, als Eigentum zu deklarieren. Die russische Erde selbst schenkt den Wissenschaftlern nach wie vor und immer wieder Gefechtsartefakte aus längst vergangenen Kriegen.

Heute gibt es im Strafgesetzbuch der RF den § 222 «Illegaler Erwerb, Weitergabe, Veräußerung, Aufbewahrung, Transport oder Tragen von Waffen, sowie von Waffenteilen und deren Munition», der Gültigkeit besitzt und unter den auch Bürger fallen, die eine Fundwaffe behalten wollen. Das Strafmaß bei diesem Paragraphen sieht Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren vor, oder Zwangsarbeit für einen Zeitraum bis zu 4 Jahren, oder Arrest für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten, oder Freiheitsentzug für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren mit oder ohne Geldstrafe in Höhe von bis zu 80.000 Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens des Verurteilten für einen Zeitraum von 3 Monaten.

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