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?ffentlich-private Partnerschaft erh?ht Niveau des Zusammenwirkens im privaten Wachschutz mit den Organen des Rechtsschutzes

Anatolij Wybornyj merkt an, dass die objektiven Bedingungen für die Entwicklung des Instituts der öffentlich-privaten Partnerschaft in der Wachschutzsphäre gegenwärtig immer komplizierter werden. Das Zusammenwirken der privaten Wachschutzunternehmen bei der Gewährleistung der Rechtsordnung ist durch den Gesetzgeber geregelt und wird in der Praxis erfolgreich umgesetzt. Die privaten Wachleute werden aktiv durch die Organe des Inneren in die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei der Durchführung von öffentlichen Massenveranstaltungen eingebunden, aber auch in gemeinsame Patrouillengänge. Nach Angaben des MdI der RF sind im Jahre 2013 bei gemeinsamen Patrouillen etwa 50.000 Rechtsverletzer gestellt worden. Dieses Problem bewegt ohne Zweifel auch die entsprechenden Strukturen, die im Akademitscheskij Bezirk tätig sind.

Dabei werden die kommerziellen Interessen der privaten Wachschutzunternehmen und von deren Kunden nicht immer in vollem Umfang berücksichtigt, und über den sozialen Schutz der privaten Wachleute und deren Familien im Falle eines Schadens an Leib und Leben des privaten Wachmanns in Ausübung seiner Tätigkeit im Zusammenwirken mit den Rechtsschutzorganen sorgen sich nur die Arbeitgeber der Wachleute. Eine öffentlich-private Partnerschaft könnte die Situation ausgleichen, weil diese auf den Prinzipien der Gleichberechtigung basiert, der Berücksichtigung der Interessen der Partner, einer gerechten Aufteilung der Risiken zwischen den Partnern und Kompensation der getragenen Kosten.

„Das bedeutet, dass keine der Parteien in dieser Partnerschaft aus eigenem Ermessen die Konditionen der Vereinbarung ändern kann; dem privaten Partner als der schwächeren Partei in diesem Geschäft werden vom Gesetzgeber staatliche Garantien eingeräumt; er kann seine Rechte effektiv verteidigen, auch vor Gericht. Somit wäre die öffentlich-private Partnerschaft ein effizientes rechtsstaatliches Instrument, das es erlaubt, das Zusammenwirken des privaten Wachschutzes mit den Organen des Inneren bei der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung auf ein qualitativ neues Niveau zu heben,“ so Anatolij Wybornyj.

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