Ihre Nachricht wurde erfolgreich gesendet
Main » Nachrichten der Wache » ?nderungen in der Anordnung № 647 des MdI der RF

?nderungen in der Anordnung № 647 des MdI der RF

Im Justizministerium der RF ist die Anordnung № 342 des MdI der RF vom 17.03.2015 «Zu Änderungen in der Anordnung № 647 des MdI der RF vom 29 Juni 2012 «Zur Bestätigung der Bestimmungen zur Durchführung von regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen von privaten Wachleuten und Mitarbeitern von juristischen Personen mit besonderen satzungsmäßigen Aufgaben durch die Organe des Inneren der Russischen Föderation auf deren Tauglichkeit für Handlungen unter Einsatz von Feuerwaffen und Spezialmitteln», die ab 23. Mai 2015 in Kraft tritt, unter der Nummer № 37179 registriert worden.

Die Anweisung verändert erheblich die Fristen und die Ordnung zum Absolvieren der regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen von privaten Wachleuten:

  • die Ordnung zum Bestimmen des Ortes der regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen wurde präzisiert;
  • die Fristen für das Ablegen der Erstprüfung wurde festgelegt: Innerhalb eines Monats nach Indienststellung;
  • jedwede privaten Wachleute und sonstige Mitarbeiterkategorien haben ausnahmslos einmal im Jahr innerhalb des Monats, der dem Datum vorangeht, zu dem die letzte regelmäßig wiederkehrende Prüfung stattgefunden hat, eine planmäßige Prüfung abzulegen;
  • bei positivem Prüfungsergebnis im theoretischen Teil der Prüfung und negativem Erfolg im praktischen Teil ist die Wiederholungsprüfung nur im praktischen Teil abzulegen. In einem solchen Fall gilt das Prüfungsergebnis für den theoretischen Teil 6 Monate;
  • es ist zulässig, die Abschlussprüfung in Form eines qualifizierenden Examens nach Abschluss der Berufsausbildung nach Qualifizierungsprogramm mit einer Wiederholungsüberprüfung zu verbinden;
  • die Normen für Bewaffnung und Kampfsatz bei Patronen werden für Ausbildungsorganisationen bei Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen außer Kraft gesetzt;
  • für Mitarbeiter, die die planmäßige wiederkehrende Prüfung nicht bestanden haben, bleiben die Folgen wie gehabt: Innerhalb von 2 Arbeitstage ab Erhalt der Entscheidung überstellt die Prüfungskommission dem Leiter der betreffenden Organisation die Auflage, dass die Genehmigung der Betreffenden zum Tragen und Aufbewahren einer Schusswaffe für den Dienstgebrauch in der Abteilung für Lizenz- und Genehmigungswesen abzugeben ist;
  • bei Mitarbeitern, die als untauglich für Handlungen mit dem Einsatz von Schusswaffen und (oder) Spezialmitteln eingeschätzt werden, bekommt der Leiter der betreffenden Organisation die Auflage, die Personalkarte des Wachmanns abzugeben, sowie ein Verbot, diesem eine Schusswaffe und (oder) Spezialmittel auszugeben;
  • die Standardübungen beim Ablegen des praktischen Teils der Prüfung mit Schusswaffe und Spezialmitteln wurden geändert;
  • in den praktischen Prüfungsteil wurden Langlaufwaffen und Schreckschusspistolen mit aufgenommen.

 

unsere Kontakte

Nischni Nowgorod
Str. Kozitskogo 7


ohrana@as-berkut.ru

(831) 243-03-04
(831) 243-03-03