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Private Wachschutzunternehmen (PWU) d?rfen Leibesvisitationen bei Fahrg?sten durchf?hren

Passagiere und deren Gepäck auf Bus- und Eisenbahnhöfen, sowie auf Flughäfen kontrollieren, das dürfen ab heute nicht nur Angehörige der Polizei, sondern auch private Wachschützer. In der Vorwoche ist eine Anordnung der Regierung in Kraft getreten, die präzisiert, in welcher Form PWU's dafür attestiert werden müssen, damit sie Leibesvisitationen bei Fahr- und Fluggästen durchführen können, um dazu beizutragen, die Sicherheit auf den Transportobjekten aufrecht zu erhalten.

Das neue Dokument hat konkrete Anforderungen an die privaten Wachschutzunternehmen definiert, die auf Bus- und Eisenbahnhöfen, sowie auf Flughäfen zum Einsatz kommen.

Gemäß der Anordnung zur Gewährleistung der Sicherheit im Personentransport können PWU's zugelassen werden, die fest angestellte qualifizierte Mitarbeiter, speziell ausgestattete Räume und entsprechende technische Mittel dazu haben.

Um eine Genehmigung für den Einsatz auf einem Flughafen oder einem Bus- oder Eisenbahnhof zu erhalten, muss das private Wachschutzunternehmen einen Antrag an die Verkehrsaufsichtsbehörde der RF Rostransnadzor stellen und diesem Dokumente beifügen, die die Qualifikation ihrer Mitarbeiter bestätigen, sowie die Lizenz für eine private Wachschutztätigkeit. Außerdem können weitere bestätigende Dokumente in Kopie verlangt werden, oder aber eine Abrechnung der Buchhaltung. Die Spezialisten antworten innerhalb von 30 Tagen.

Alle Firmen, die von den Kontrollorganen eine positive Antwort bekommen, werden in speziellen Registern erfasst. Sie sind über die Homepage von Rostransnadzor erreichbar. Darin werden solche Angaben enthalten sein, wie die Firmenbezeichnung und -anschrift, die Nummer der Urkunde und das Datum, an dem die Firma die Urkunde erhalten hat.

Inzwischen machen Experten darauf aufmerksam, dass die Arbeit der Sicherheitsdienste auf den Bahnhöfen erheblich vervollkommnet werden sollte.

Übrigens – die persönliche Verantwortung für die Handlungen der Angehörigen der akkreditierten privaten Schutzunternehmen auf Bahnhöfen und Flughäfen tragen nicht nur die Leiter der PWU's, sondern auch diejenigen, die ihnen die Arbeitsgenehmigung ausstellen.

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