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Innenministerium will Aufsicht ?ber die privaten Wachschutzunternehmen versch?rfen

Das MdI hat vor, die berufliche Ausbildung der Mitarbeiter von privaten Wachschutzunternehmen schärfer unter Kontrolle zu nehmen. Nach Angaben des Amtes sind in den zurückliegenden Jahren in Russland gut bezahlte Wachschützer der Qualifikationsklasse 6 durch gering ausgebildete Kollegen im 4. Rang ersetzt worden, was negative Auswirkungen auf das Niveau der Objektbewachung hatte, wie auch auf die kriminelle Situation insgesamt. Nach Gesetz müssen die Kollegen der niederen Qualifikationsstufe nur ein Mal alle zwei Jahre überprüft werden. Damit das Niveau der Wachschützer nicht endgültig abstürzt, empfiehlt das MdI, sämtliche Kategorien von Wachleuten jährlich einer Überprüfung zu unterziehen und sie lediglich in aktuellen Fertigkeiten zu unterweisen. Die Wachschützer selbst sind der Meinung, dass die Polizei unter diesem löblichen Vorwand eine zusätzliche Kontrolle über die Wachleute ausüben und einen Teil ihrer Arbeit bei der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf diese übertragen will.

Heute teilt man alle privaten Wachschützer in Russland in zwei Hauptkategorien ein — in bewaffnete und unbewaffnete Schutzleute. Es geht hierbei um berufliche Wachmänner der Qualifikationsstufe 4–6. So dürfen Erstere Handschellen anlegen und Gummiknüppel tragen, in der 5. Klasse haben sie bereits die Berechtigung für Gasdruckpistolen, Abwehrspray, Elektroschocker und andere Mittel der Selbstverteidigung. Die Wachleute im 6. Rang dürfen auch Schusswaffen zum Einsatz bringen. Nach dem Gesetz müssen alle Wachleute regelmäßig eine Prüfung durch das MdI durchlaufen. Die Attestierung der Wachschützer im 4. und 5. Rang erfolgt ein Mal alle zwei Jahre, im 6. Rang muss die Qualifikation jährlich nachgewiesen werden. In erster Linie prüft eine Kommission, wie gut die Wachleute die Objekte verteidigen und Anschläge abwehren können.

Nach Angaben des MdI hat sich in den zurückliegenden Jahren in Russland eine unangenehme Tendenz breit gemacht — gut ausgebildete Wachleute im 6. Rang werden gegen Kollegen aus niederen Qualifikationsränge ausgetauscht.

Das MdI empfiehlt alle Kategorien der Wachschützer jährlich einer Prüfung zu unterziehen. Damit die Polizei nicht überlastet wird ist vorgesehen, die Zahl der Prüfungen der Wachschützer auf ihre Kenntnisse der Vorschriften für den Einsatz von Spezialmitteln zu kürzen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation werden die Wachschützer auch keine Übungen mehr über sich ergehen lassen müssen, wie sie den Schutzhelm aufzusetzen und die Schutzweste anzulegen haben. Außerdem soll die Schießordnung für Gasdruck- und Schreckschusswaffen geändert werden.

Nach Meinung einiger Leiter von privaten Wachschutzstrukturen will das MdI auf diese Weise zusätzliche Möglichkeiten bekommen, damit sie die PWU's kontrollieren und ihnen einen Teil ihrer eigenen Pflichten übertragen können.

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