Ihre Nachricht wurde erfolgreich gesendet
Main » Nachrichten der Wache » Gesetz ?ber private Wachdienste mit ?nderungen

Gesetz ?ber private Wachdienste mit ?nderungen

Am 17.06.2014 hat der Föderationsrat dem Föderalen Gesetz zu Veränderungen in Artikel 11.1 des Gesetzes der Russischen Föderation «Über die Tätigkeit von Privatdetektiven und privaten Wachschutzunternehmen in der Russischen Föderation» zugestimmt. Dieses Gesetz schafft neue Grundlagen für die Ablehnung der Ausstellung bzw. die Annullierung der Zulassung für private Wachschützer. Das Hauptziel des Gesetzesprojektes bestand darin, das bis heute bestehende Problem eines Rechtsfalls zu regeln.

Das Wesen der Sache besteht in Folgendem: Nach geltendem Gesetz ist einer der Gründe, weshalb einem privaten Wachschützer die Zulassung entzogen werden kann, die «mehrfache disziplinarische Haftbarmachung eines privaten Wachschützers innerhalb eines Jahres für Ordnungswidrigkeiten ist, die Bezug hatten zu Instituten der Staatsmacht, Verstöße gegen die Verwaltungsordnung und administrative Rechtsverstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit». Allerdings ist das in der Aufstellung der Gründe für die Nichtausstellung der Zulassung für private Wachschützer nicht vorgesehen.

Folge dessen wurde ein Präzedenzfall, der in einer der Regionen der RF passiert ist. Eine Person, die die Absicht hatte, den Status eines privaten Wachmanns zu bekommen, mehrfach innerhalb eines Jahres wegen administrativ zu ahndenden Verstößen herangezogen werden musste, die auch noch Bezug zu Instituten der Staatsmacht hatten, sowie zu Verfehlungen gegen die Verwaltungsordnung mit Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Diese Tatsache hat dazu geführt, dass sich ein Mitarbeiter der Dienststelle, die sich mit Lizenzen und Genehmigungen für private Wachunternehmen befasst, in den Fall einmischte. Es entstand eine Situation, in der für die Person die Zulassung als privater Wachmann ausgestellt werden musste (denn es gab keine Gründe dafür, diese zu verweigern), diese aber nach dem Buchstaben des Gesetzes gleich nach Ausstellung wieder entzogen werden musste, denn die mehrfachen Disziplinarverstöße boten eine Grundlage für die Annullierung der Zulassung.

Die Korrekturen, die in Artikel 11.1 des Föderalen Gesetzes der Russischen Föderation «Über die Tätigkeit von Privatdetektiven und privaten Wachschutzunternehmen in der Russischen Föderation» eingebracht worden sind, erübrigen künftig analoge Situationen.

Außerdem enthält die Aufstellung der administrativen Verfehlungen, die Grund für die Verweigerung der Ausstellung bzw. die Annullierung der Zulassung für private Wachleute sein können, Verfehlungen im Bereich Handel und Inverkehrbringen von Drogen, psychotropen Mitteln und deren Analoge bzw. von Pflanzen, die narkotische Mittel oder psychotrope Substanzen als Ausgangsstoffe (klären, was das ist) für Drogen u.ä. enthalten, sowie Verfehlungen im Bereich Drogenkonsum oder Konsum von psychotropen Mitteln ohne ärztliche Verordnung. Grundlage für den Verweis auf administrative Verfehlungen in diesem Bereich ist, wie man sieht, die Korrelation dieses Gesetzesprojektes mit den Bestimmungen eines parallel dazu in der Staatsduma diskutierten Projektes für das Föderale Gesetz Nr. 157425-6 „Über Änderungen in gesetzgebenden Akten der Russischen Föderation zum Zwecke der Einführung einer ärztlichen Pflichtuntersuchung bezüglich des Konsums von Drogen bzw. von psychotropen Substanzen für einzelne Kategorien von Bürgern“ (das Gesetzesprojekt wurde in 1. Lesung angenommen). Zu diesen «einzelnen Kategorien von Bürgern» gehören auch private Wachleute.

Am 18.06.2014 hat der Föderationsrat dem Gesetzesprojekt zugestimmt und es wurde dem Präsidenten der RF zur Unterschrift vorgelegt. Gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 5-FZ „Über die Ordnung zur Veröffentlichung und zum Inkrafttreten von föderalen konstitutiven und föderalen Gesetzen, sowie von Akten der Kammern der Föderalen Versammlung“ v. 14.06.1994 wird das Gesetz innerhalb von 7 Tagen ab seiner Unterzeichnung veröffentlicht und tritt nach Ablauf von 10 Tagen ab seiner Veröffentlichung in Kraft.

unsere Kontakte

Nischni Nowgorod
Str. Kozitskogo 7


ohrana@as-berkut.ru

(831) 243-03-04
(831) 243-03-03