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Die Besch?ftigten der privaten Wach- und Schutzunternehmen werden vor jedem Einsatz «blasen» m?ssen

Die Beschäftigten von privaten Wachschutzdiensten werden künftig vor jedem Schichtantritt einen Alkoholtest machen müssen. Entsprechende Gesetzesänderungen werden zur Zeit in der Staatsduma beraten, teilte der stellvertretende Leiter der Hauptverwaltung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beim MdI der RF Leonid Wedenow mit.

„Restalkohol und auch alkoholisierter Zustand wird leider vielfach noch als Bagatelle abgetan. In Wirklichkeit aber ist selbst Alkoholgeruch ausreichend dafür, den betreffenden Wachmann vom Dienst zu suspendieren und das gesamte private Wach- und Schutzunternehmen zu bestrafen. Ich selbst wäre nicht dagegen, wenn Wachleute, denen eine Waffe anvertraut wird, vor Schichtbeginn eine ärztliche Untersuchung durchlaufen müssten, was heißen soll, dass sie «blasen» müssen,“ so Wedenow.

Seinen Worten zufolge kann der bevollmächtigte Polizist nach einer der Varianten der Gesetzesvorlage jeden beliebigen Wachmann darauf hin untersuchen, ob dieser unter dem Einfluss von Alkohol steht. Sollte dieser das verweigern, bedeutet das, dass er für zwei Jahre das Recht verliert, eine Schusswaffe zu tragen. Es wird ein Protokoll an Ort und Stelle aufgesetzt, ebenso, wie bei der Alkoholkontrolle von Kraftfahrern im Straßenverkehr.

In absehbarer Zeit wird noch eine Norm eingeführt werden, nach der jeder Mitarbeiter beim privaten Wachschutz ein Mal pro Jahr auf Drogen- und Psychopharmaka-Konsum untersucht werden muss.

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