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Gesetzesvorlage ?ber Waffen k?nnte am 14. Februar verabschiedet werden

Die Staatsduma könnte gleich in der zweiten und dritten Lesung ihre Zustimmung zur Gesetzesvorlage über die Restriktion der Verbreitung von Waffen geben. Mit entsprechenden Empfehlungen hat sich das Komitee der Duma für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung an die Kammer gewandt.

„Wir werden den Vorschlag machen, unsere Gesetzesvorlage in der zweiten und dritten Lesung am Freitag, dem 14. Februar [2014] angenommen wird,“ sagte die Leiterin des Komitees Irina Yarowaya.

Sie hob hervor, dass „die letzten tragischen Fälle mit Schusswaffengebrauch die Notwendigkeit der in der Gesetzesvorlage empfohlenen Maßnahmen bestätigen“. „Unsere unbedingten Forderungen, das sind ein Verbot, Waffen im Zustand alkoholischer Trunkenheit zu tragen, ständige Kontrollmaßnahmen von Beamten, die befugt sind, eine Waffe zu tragen, sowie dass die psychologische Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beherrschung von Waffen und wegen Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch nur in staatlichen Polikliniken am Wohnort ausgestellt werden darf,“ erklärte die Abgeordnete.

Sollte die Vorlage angenommen werden, schlussfolgerte Frau Yarowaya, dann gäbe es zusätzliche prophylaktische Maßnahmen, die den Schutz von Leib und Leben unserer Bürger zum Inhalt haben.

Die Gesetzesvorlage, die speziell auf ein Verbot abzielt, dass Personen in angetrunkenem oder anderweitig berauschtem Zustand keine Waffe tragen dürfen, wurde von der Staatsduma im Mai 2013 in erster Lesung angenommen.

In der Staatsduma wird vorgeschlagen, zwei Jahre Haftstrafe bei fahrlässiger Tötung aufgrund nachlässiger Aufbewahrung der Waffe auszusprechen.

Die Entwickler der Gesetzesvorlage halten es insbesondere für notwendig, die Altersgrenze für den Erwerb einer Waffe von 18 auf 21 Jahre heraufzusetzen.

Dabei behalten sich die Subjekte der RF vor, das Alter um fünf Jahre herabzusetzen.

Ebenso ist geplant, dass die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Beherrschen einer Waffe aufgrund von Sehstörungen, seelischen Erkrankungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, ausschließlich von medizinischen Einrichtungen im staatlichen bzw. kommunalen System des Gesundheitswesen ausgestellt werden darf.

Es wird ein direktes Verbot zum Tragen von Schreckschusswaffen in medizinischen und allgemeinen Bildungseinrichtungen angeregt, aber auch an Orten, an denen alkoholische Erzeugnisse konsumiert werden, oder die der Erholung und Freizeitgestaltung dienen.

Außerdem schlagen die Abgeordneten vor, ein zusätzliches Qualifizierungsmerkmal („mit Anwendung von Waffen oder von Gegenständen, die als Waffe gebraucht werden können“) für einen Tatbestand einzuführen, der damit verbunden ist, dass einer Person leichter, mittlerer oder schwerer Gesundheitsschaden zugefügt worden ist.

Gemäß den Gesetzeskorrekturen soll das Tragen einer Schusswaffe durch eine Person, die sich in einem angetrunkenen Zustand bzw. im Zustand von Drogenrausch befindet, bestraft werden, und zwar für Bürger in Höhe von 2.000 bis 5.000 Rubel, für Amtspersonen von 10.000 bis 15.000 Rubel oder Entzug der Berechtigung zum Erwerb, Lagerung und Tragen einer Waffe für die Dauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr bzw. von einem Jahr bis zwei Jahren.

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