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Staatsduma 2013

Da ging das Jahr 2013 zu Ende, und man kann das Fazit aus der Arbeit der Parlamentarier ziehen:

Dokumente, die in direkter Beziehung zur Tätigkeit der privaten Sicherheitsorganisationen stehen:

1.                In 1. Lesung wurde der Gesetzentwurf Nr. 266901-6 „Über Vornahme der Änderungen im Gesetz der RF „Über private Detektiv- und Schutztätigkeit in der RF“ angenommen. Der Gesetzentwurf enthält die Bestimmungen zur Frage der Heranziehung der privaten Sicherheitsorganisationen zur Teilnahme (Mitwirkung) an der Sicherung des Anti-Terroristen-Geborgenseins. Es werden die Normen, festlegend die Anwendung der Körperkraft von privaten Wachleuten im Laufe der Ausübung ihrer Arbeitsfunktionen, enthalten. Auf Ansuchen des verantwortlichen Komitees (Komitee für Sicherheit und Korruptionswiderstand) wurde die Behandlung der Gesetzesvorlage auf unbestimmte Zeit verlegt.

2.                In 1. Lesung wurde der Gesetzentwurf Nr. 215939-6 „Über Vornahme der Abänderung am Artikel 11.1 des Gesetzes der RF „Über private Detektiv- und Schutztätigkeit in der RF“ verabschiedet. Die Bestimmungen dieses Dokumentes setzen eine neue Beschränkung für den Erwerb des Status des privaten Wachmanns, und zwar mehrfache Heranziehung des Bürgers binnen eines Jahres zur administrativen Verantwortung für die Begehung der Verwaltungsrechtsverletzungen gegen die Verwaltungsordnung (Tätigkeit staatlicher Organe), verübend einen Anschlag auf die Institutionen der staatlichen Gewalt, öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, im Bereich des illegalen Umsatzes von Suchtmitteln, psychotropen Stoffen oder ihren Analogen und des Konsums von Suchtmitteln oder psychotropen Stoffen ohne ärztliche Verordnung, fest.

3.                In 1. Lesung wurde der Gesetzentwurf Nr. 157425-6 „Über Vornahme der Änderungen in einzelnen Gesetzgebungsakten der RF zum Zweck der Einführung der ärztlichen Pflichtuntersuchung hinsichtlich des Konsums von Suchtmitteln oder psychotropen Stoffen für sondertümliche Kategorien der Bürger“ angenommen. Durch dieses Dokument wird es vorgeschlagen, eine jährliche ärztliche Pflichtuntersuchung bezüglich des Konsums von Suchtmitteln oder psychotropen Stoffen auch für private Wachleute zu machen.

Dokumente, berührend die Tätigkeit von privaten Sicherheitsorganisationen

1.                Es wurde das Föderale Gesetz Nr. 44-FZ „Über vertragliches System im Bereich der Aufkäufe von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen für die Versorgung der staatlichen und munizipalen Bedürfnisse“ verabschiedet.

Das Gesetz über vertragliches System im Bereich der Aufkäufe von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen für die Versorgung der staatlichen und munizipalen Bedürfnisse soll das Gesetz über Vergabe der staatlichen (munizipalen) Aufträge ersetzen.

Der Zweck des vertraglichen Systems ist eine Einführung des einheitlichen durchsichtigen Zyklus der Bildung, Vergabe des staatlichen Auftrages und Erfüllung der Staatsverträge. 

Eine besondere Aufmerksamkeit schenkt man der Planung der Aufkäufe, Einschätzung ihrer Motiviertheit. Die Auftraggeber sollen die Aufkaufpläne (auf Zeit der Gültigkeitsdauer der Akte über entsprechendes Budget) und jährlichen Zeitpläne von Aufkäufen aufstellen. Es wird die Normierung eingeführt, d.h. die Festlegung der Anforderungen an die zu aufkaufenden Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, darunter ihr Grenzpreis. Das soll den ungerechtigten Ankauf von Luxusartikeln und Waren (Dienstleistungen) der Klasse „Luxus“ ausschließen. Es wird eine obligatorische öffentliche Besprechung der Aufkäufe im Wert von über 1 Mrd. Rbl. vorgesehen. 

Das Gesetz legt folgende Auftragsvergabeverfahren fest. Außer elektronischen und geschlossenen Auktionen können die verschiedenen Ausschreibungsarten sowie die Preis(Angebots)anfrage und die Aufkäufe beim Alleinlieferanten verwendet werden. Es wird die Möglichkeit beibehalten, einen Vertrag mit dem einzigen Lieferanten zu schließen, wenn die Konkurrenzverfahren von der Auftragsunterbringung nicht zustande kamen (aber unter bestimmten Einschränkungen).

Es wurden die Methoden der Bestimmung des Anfangs(Höchst)preises eines Vertrages vorgeschrieben.

Für die Bekämpfung vom Dumping wird die Pflicht der Teilnehmer an den Ausschreibungen und Versteigerungen eingeführt, eine erhöhte Sicherheit (Kaution) zu stellen, falls der von ihnen gebotene Preis um 25% unter dem Startpreis fällt. Es ist eine Vorqualifikationsauslese bei der Abhaltung der Ausschreibung für die Lieferung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) des hochkomplizierten, innovativen oder spezialisierten Charakters vorgesehen.

Es ist möglich, die Verträge des Lebenszyklus (für den Aufkauf der Waren und ihre nachfolgende Bedienung, Nutzung, Reparatur und Verwertung (Entsorgung)) abzuschließen. Es wird die Bankbegleitung der Verträge eingesetzt. Die Berechnungen im Rahmen der Ausführung eines Vertrages, der von einer Bank begleitet wird, werden sich auf den Konten, eröffnet bei solcher Bank, spiegeln. Es werden die Aufkäufe der ausländischen Waren und Dienstleistungen (dabei nicht nur im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich) eingeschränkt. 

Es gibt noch eine Neuerung – die elektronischen Handelspunkte sollen den Auktionsteilnehmern nicht nur die von ihnen vorgelegte Kaution, sondern auch das daraus bezogene Einkommen zurückbezahlen. Es wurde das Verfahren zur Vertragsänderung und –auflösung geregelt. Man sieht das Monitoring von Aufkäufen und Audit von Ergebnissen der Vertragsausführung vor. 

Für die Sicherung der Transparenz der Aufkäufe wird ein einheitliches allgemeinzugängliches Informationssystem geschaffen. Darin werden Aufkaufpläne, Angaben zu ihrer Durchführung, Register abgeschlossener Verträge und bösgläubiger Lieferanten, Bibliothek der Musterverträge, Kataloge der Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Ergebnisse vom Monitoring und Audit der Aufkäufe und vieles andere mehr untergebracht.

Die Auftraggeber, deren Gesamtjahresumfang von Aufkäufen 100 Mill. Rbl. übersteigt, sollen spezielle Kontraktdienste bilden. Die anderen Auftraggeber sind verpflichtet, einen Kontraktgeschäftsführer zu bestellen. 

Überdies wird es eine gesellschaftliche Kontrolle der Aufkäufe eingeführt.

Das Föderale Gesetz tritt in Kraft ab 1. Januar 2014 mit Ausnahme von einzelnen Bestimmungen, für die die späteren Stichtage für ihre Inkraftsetzung vorgesehen sind.

2.                Es wurde das Föderale Gesetz Nr. 78-FZ „Über Beauftragte für den Schutz der Unternehmerrechte in der Russischen Föderation“ angenommen.

Es war die Rechtsstellung des Beauftragten beim Präsidenten der RF für den Schutz der Unternehmerrechte sowie der Beauftragten für den Schutz der Unternehmerrechte in Subjekten der Russischen Föderation verankert.

Auf diese Weise ist der Beauftragte beim Präsidenten der RF für den Schutz der Unternehmerrechte und sein Arbeitsapparat ein Staatsorgan mit dem Recht einer juristischen Person, das die Garantien des staatlichen Schutzes der Rechte und legitimen Interessen von Subjekten des Business und der Einhaltung der angegebenen Rechte durch Staatsorgane, Behörden der örtlichen Selbstverwaltung und Amtspersonen sichert.

Der Präsident der RF ernennt zum Beauftragten unter Berücksichtigung der Meinung der Unternehmergemeinschaft für die Dauer von 5 Jahren.

Er (Beauftragter) überprüft die Beschwerden der Subjekte der Unternehmertätigkeit in gesetzlich vorgeschriebener Weise mit Rücksicht auf eine Reihe von Besonderheiten sowie in Übereinstimmung mit dem Verfahren der Beschwerdeeinlegung und –überprüfung (Beschwerdeverfahren), des Treffens der Beschwerdeentscheidung, das durch ihn selbst genehmigt wurde.

Der Beauftragte ist berechtigt, notwendige Information, Dokumente und Schriftstücke von den Staatsorganen, Behörden der örtlichen Selbstverwaltung und Amtsangestellten anzufordern und zu erhalten, Verwahrungsanstalten (Haftanstalten) für Verdächtige und Beschuldigte oder auch Anstalten für den Vollzug der Freiheitsstrafe (Strafanstalten) in einer Reihe der Fälle ohne Sondergenehmigung zu besuchen.

Anhand von Gesetzen der Subjekte der Russischen Föderation kann das Amt des Beauftragten für den Schutz der Unternehmerrechte in der Region - Staatsamt des Subjekts der Russischen Föderation - gegründet werden.

Das Gesetz wurde rechtskräftig ab dem Tag seiner offiziellen Veröffentlichung.

3.                Es wurde das Föderale Gesetz Nr. 185-FZ „Über Vornahme der Änderungen in einzelnen Gesetzgebungsakten der Russischen Föderation und Kraftloserklärung der Gesetzgebungsakte (Einzelbestimmungen der Gesetzgebungsakte) der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Föderalen Gesetzes „Über Bildung in der Russischen Föderation“ angenommen.

In Verbindung mit der Annahme des neuen Gesetzes über die Bildung wurden die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen in anderen Gesetzgebungsakten vorgenommen.

4.                Es wurde das Föderale Gesetz Nr. 177-FZ „Über Vornahme der Abänderungen an den Artikeln 3.5 und 20.13 des Gesetzbuches der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten und am Artikel 1 des Föderalen Gesetzes „Über Vornahme der Änderungen im Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten“ verabschiedet.

Es ist eine administrative Verantwortung für das Schießen mit Waffen an den dafür nicht bestimmten Stellen verschärft.

Früher wurde dafür die Strafe von 2 Tsd. Rbl. bis 5 Tsd. Rbl. oder Aberkennung des Rechtes zum Waffenerwerb und –besitz (Waffenbesitz und –tragen) auf Zeit von 1 Jahr bis zu 3 Jahren vorgesehen. Außerdem beschlagnahmte man die Waffen und Patronen dazu. Die ähnliche Bestrafung wurde für das Schießen an den darauf angewiesenen Stellen, aber unter Verletzung der aufgestellten Regeln verhängt. Laut Abänderungen belegt man jetzt mit der Geldstrafe in Höhe von 3 bis 5 Tsd. Rbl. mit der Abnahme der Waffen und Patronen (oder ohne sie) wegen dieses Verstoßes.

Das Gesetz trat in Kraft ab 30. Juli 2013.

5.                Es wurde das Föderale Gesetz Nr. 162-FZ „Über Vornahme der Änderungen im Gesetz der Russischen Föderation „Über Beschäftigung der Bevölkerung in der Russischen Föderation“ und in einzelnen Gesetzgebungsakten der Russischen Föderation angenommen.

Den Arbeitgebern ist es direkt verboten, die Information über offene Stellen mit Beschränkungen durch Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Sprache, Abstammung, Vermögensbestand, Familienstand, sozialen Status und  Dienststellung, Alter, Wohnsitz, Verhältnis zur Religion, politische Gesinnung, Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen Vereinigungen oder irgendwelchen sozialen Gruppen sowie durch andere Umstände, die mit beruflicher Eignung des Arbeitnehmers (außer den durch das Gesetz unmittelbar vorgesehenen Fällen) nicht gebunden sind, zu verbreiten.

 Für die Verletzung dieses Verbots ist eine Zwangsstrafe vorgesehen.

Ebenfalls den Abänderungen gemäß sind die arbeitslosen Bürger nach der Leistung des Kriegsdienstes laut Einberufung berechtigt, Berufsbildung, berufliche Umschulung oder Weiterbildung während 3 Jahre nach ihrer Entlassung aus dem Militärdienst vorrangig zu durchlaufen.

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