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Was erwartet den privaten Wachschutz beim Thema Bewachung von Objekten im Energie- und Treibstoffkomplex (TEK)?

Am 20. November wurden auf der Tagung des Komitees der Staatsduma zu Fragen der Energetik die Korrekturen zur Gesetzesvorlage «zur Schaffung eines administrativen Organs für die Aufrechterhaltung der Sicherheit von Objekten im Energie- und Treibstoffkomplex» zur Beratung in zweiter Lesung bestätigt, die in der ursprünglichen Variante eine stürmische Reaktion bei den privaten Erdölgesellschaften und den privaten Wachdiensten hervorgerufen haben. Der Text der Korrekturen ist auf der Homepage der Staatsduma veröffentlicht.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei der Vorbereitung der Gesetzesvorlage zur zweiten Lesung durch den Abgeordneten Lipatow Korrekturen benannt worden sind, die sämtliche Erdölgesellschaften, darunter auch die privaten, dazu verpflichten, dazu überzugehen, ihre Objekte von nicht administrativen Wachschutzgesellschaften bewachen zu lassen. Das hat eine heftige Aufregung hervorgerufen, sowohl bei den Wachschutzstrukturen, als auch bei den Erdölgesellschaften selbst, die sich nicht von den nicht administrativen Wachschutzdiensten übervorteilen lassen wollten. Auf der Tagung des Komitees zu Fragen der Energetik am 13. November rechtfertigte sich Lipatow damit, dass er beauftragt wurde, Korrekturen im Energetikministerium vorzunehmen. Er hatte nicht gedacht, dass das eine solche Reaktion hervorrufen würde. Der Repräsentant des Ministeriums begründete seine Position mit der Notwendigkeit, die Sicherheit der Objekte des TEK zu erhöhen, und argumentierte dabei recht undeutlich, warum sich mit dieser Frage ausgerechnet sein Ministerium befasse, nicht aber das MdI oder der Föderale Sicherheitsdienst FSB. Einer der Abgeordneten beschuldigte Lipatow, dass er in einem fremden Garten grabe. Die übrigen Abgeordneten sahen die Korrekturen erst zu der Tagung.

I.A. Goloschapow, der einzige Vertreter aus dem Wachschutzmilileu, der die Möglichkeit hatte, zum Thema zu sprechen, beendete seine Ausführungen mit den Worten, dass die vorgeschlagene Korrektur objektiv in keiner Weise die Frage der Qualitätsverbesserung der Wachschutzleistungen in Bezug auf die Objekte des TEK löse, sondern lediglich die Illusion einer solchen Lösung schaffe. Die übrigen Repräsentanten der Wachschutzgemeinschaft hatten die Möglichkeit, ihren Gefühlen auf den Anhörungen in der Öffentlichen Kammer freien Lauf zu lassen. Unter dem Druck der Erdölgesellschaften haben dann die Abgeordneten beschlossen, die Entscheidung zu dieser Frage zu vertagen und sind eine Woche später darauf zurückgekommen, wozu sie Außenstehende nicht eingeladen hatten. Übrigens haben die zu der Tagung des Komitees geladenen Gäste viel Vergnügen bei der Sitzung gehabt. Und als sie zufällig aus der Erörterung einer weiteren Frage zum Export von verflüssigtem Gas heraushörten, dass das «Erdgas ein Analogon zum 'intromodalen' Markt» würde, sorgten sie sich aufrichtig um das Schicksal des Gasexports der Russischen Föderation.

Auf die wesentlicheren Empfehlungen für Änderungen und Ergänzungen der Gesetzesvorlage, die dem Komitee zu Fragen der Energetik vorgelegt worden sind, lohnt es sich, genauer einzugehen.

Artikel 1, der die Einführung eines neuen Artikels in Gesetz № 60-FZ über die Lieferung von Erzeugnissen für den staatlichen föderalen Bedarf vom 13.12.1994 vorsieht, sieht in der geänderten Fassung der Gesetzesvorlage eine Erweiterung der Liste von Objekten im Bereich TEK vor, deren Sicherheit nur durch Kräfte des administrativen Wachschutzes aufrecht erhalten werden könne. Insbesondere solle die Sicherheit von Anlagen, die für die Erfüllung von Staatsaufträgen erforderlich sind und die nicht nur zum einheitlichen System der Gasversorgung (ОАО Gazprom) und zur strategischen Aktiengesellschaft, die die Erdölmagistralen und die Hauptleitungen mit den Erdölprodukten verwaltet (ОАО АК Transneft') als Eigentümer gehören, sondern auch Anlagen, die deren Tochterfirmen zugeordnet sind, wie auch in den Betrieben, in denen der Anteil der Staatsaktien über 50% liegt, ausschließlich durch Kräfte des administrativen Wachdienstes gewährleistet werden können. Die in Artikel 1 eingebrachten Änderungen sehen ebenfalls vor, Objekte des TEK, sowie Anlagen und Erzeugnisse, die der strategischen Aktiengesellschaft, die im Bereich Erdölförderung und -verarbeitung von Kohlenwasserstoff-Rohstoffen tätig ist (ОАО NK Rosneft'), wie auch den mit ihr affiliierten Personen, d. h. Personen, die Einfluss auf deren Tätigkeit ausüben können, gehören, ebenfalls administrativen Wachdiensten zur Bewachung zu übergeben.  

 Artikel 3 der Gesetzesvorlage, der Ergänzungen in Artikel 8 des Gesetzes № 77-FZ vom 14.04.1999 über die administrativen Wachdienste, der die Überschrift „Zu bewachende Objekte“ trägt, vorsieht, wurde ebenfalls bei der Vorbereitung des Dokuments zur 2. Lesung ergänzt. Erstens sieht die Korrektur vor, dass die Bewachung von Objekten des TEK, die der Organisation zur Verwaltung der Elektronetze der Russischen Föderation (ОАО Rosseti) gehören, von einem administrativen Wachdienst wahrgenommen wird, der durch diese Organisation selbst zu gründen ist. Zweitens wird Folgendes gesagt: Die administrative Bewachung der strategischen Aktiengesellschaft, die sich mit der Förderung und Verarbeitung der Kohlenwasserstoff-Rohstoffe befasst (ОАО NK Rosneft'), hätte den Schutz von Objekten des TEK zu gewährleisten, die dieser Gesellschaft und den mit ihr affiliierten Personen gehören, sowie die von diesen Personen in Staatsauftrag gelieferten Erzeugnisse, und auch die Anlagen, die für die Erfüllung des Staatsauftrages erforderlich sind.

Artikel 4 der Gesetzesvorlage sieht vor, dass sämtliche vier vorgenannten Gesellschaften das Recht bekommen sollen, administrative Wachdienste zu bilden.

Bei einer Gesamtanalyse der zur 2. Lesung in der Staatsduma vorbereiteten Textes der Gesetzesvorlage kann vermerkt werden, dass die privaten Erdölgesellschaften ihre Probleme bereits gelöst haben (denn sie werden im Weiteren nirgends mehr erwähnt), doch schmälern die in der Vorlage enthaltenen Änderungen und Ergänzungen den Anteil der privaten Wachschutzorganisationen auf dem Markt der Wachschutzleistungen. Es kann durchaus sein, dass nicht alle Objekte des TEK nicht ausschließlich von administrativen Wachdiensten bewacht werden können, jedoch hat der Staat bereits eine gute Vorlage gegeben, um die privaten Wachschutzdienste aus diesem Segment zu verdrängen. Angefangen damit, dass solche Flaggschiffe der russischen Wirtschaft, wie Gazprom, Rosneft', Transneft' oder Rosseti die legale Möglichkeit bekommen, eigene administrative Wachschutzorganisationen zu bilden, gibt es keinerlei Gewissheit dahingehend, dass die Sache damit beendet sei. Unter dem Vorwand der gesellschaftlichen Relevanz und strategischen Bedeutung der Objekte des TEK, könnten private Wachschutzdienste wohl eher vergessen, künftig überhaupt die Gelegenheit zu bekommen, Objekte des TEK zu bewachen.

Auf der Tagung des Rates der Staatsduma der RF wurde die Entscheidung getroffen, die Erörterung der Gesetzesvorlage in 2. Lesung auf den 10. Dezember 2013 anzuberaumen. Das Inkrafttreten ist nach Ablauf von 90 Tagen ab der offiziellen Veröffentlichung, nachdem sämtliche erforderlichen Prozeduren durchlaufen sind, vorgesehen.

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