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In der Staatsduma fand das Round-Table-Gespr?ch anl?sslich der Probleme des nichtstaatlichen Sicherheitsbereiches statt.

Am 5. November fand das Round-Table-Gespräch zum Thema „Berufsbildung von Wachleuten, Probleme und Perspektiven des nichtstaatlichen Sicherheitsbereiches“, dessen Organisator das Komitee der Staatsduma für Sicherheit und Korruptionswiderstand wurde, in der Staatsduma statt. Die Sitzung leitete stellvertretender Vorsitzender des Komitees Lugowoj A.K. An der Sitzung nahmen folgende Personen teil: Mitglied des Föderationsrats Tschekalin A.A., links Mitglied des Komitees von SD für Sicherheit und Korruptionswiderstand Kowaljow N.D.. Weiter stellvertretender Leiter der Hauptverwaltung für Schutz der öffentlichen Ordnung bei dem MIA Russlands, Generalmajor der Polizei Wedenow L.W., Vertreter der Staatsanwaltschaft und dann Vertreterin des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russlands Solotarjowa N.M. und die für die Redehaltung eingeplanten Vertreter der privaten Sicherheitsorganisationen.

Nach den Begrüßungsansprachen von  Lugowoj, Tschekalin und Kowaljow wurde das Wort Wedenow L.W. erteilt.

Wedenow L.W. beschuldigte das MfBW, dass es die Norm ins Bildungsgesetz heimlich durchpeitschte, und zwar darüber, dass die Ausbildungsprogramme für Wachleute und Detektive durch das MIA ausgearbeitet werden. Nachher schloss es den Beruf vom privaten Wachmann und Detektiv zum Befehl über Berufe nicht ein und vereinbart auf diesem Grund keine Programme. Die Vertreterin des MfBW behauptete, dass der Beruf „Wachmann“ im Tarif- und Qualifikationskatalog festgelegt ist, aber es handelt sich in den durchs MIA vorgelegten Ausbildungsprogrammen um einen „privaten Wachmann“, deshalb bis das Arbeitsministerium sein Gutachten abgeben wird, dass diese Berufe identisch sind, werden sie nichts vereinbaren.

Die Rede von Koljassinskij A.S. glich der Gegenoffensive mit dem Panzerkeil, und gerade dann, wenn der Kampf schon verloren schien. Er lenkte Aufmerksamkeit darauf, dass ungeachtet der Berufsbezeichnung „Wachmann“ im Einheitlichen Tarif- und Qualifikationskatalog es die Worte „Ausweis des privaten Wachmanns“, „Gesetzgebung über Privatwache“ usw. im Inhalt des Abschnitts über berufliche Pflichten gibt und diese Begriffe offensichtlich identisch sind, was dem Ministerium für Bildung Anlass zu ihrer Anerkennung bietet. Er stellte eine Frage, weshalb verschwand der private Detektiv aus den Berufsverzeichnissen, in dessen Beziehung keine Zweifel weder im Katalog, noch irgendwo in anderen Dokumenten sind. Diese Erklärung brachte das MfB in eine gewisse Verlegenheit, und dort fand eine kurze Beratung statt. Auf dieses Argument ließ sich nichts antworten. Die Vertreter des Ministeriums mussten sagen, dass der Befehl revidiert werden wird und private Detektive vielleicht eingetragen werden werden. Die privaten Wachleute wurden demonstrativ nicht erwähnt.

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