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Auf der Webseite der Regierung der RF wurde die offizielle ?u?erung ?ber den Gesetzentwurf zur Legalisierung der Kurzwaffen ver?ffentlicht

Auf der Webseite der Regierung der RF wurde die offizielle Äußerung über den Gesetzentwurf „Über Vornahme von Änderungen am Föderalen Gesetz zu den Waffen“, eingebracht von Abgeordneten der Staatsduma S. Iwanow und W. Semjonow, veröffentlicht.

Hier ist der Text der Äußerung: „Durch die Gesetzvorlage wird es vorgeschlagen, die Schusskurzwaffen einheimischer Produktion mit gezogenem Lauf und der Mündungswucht (Schussenergie) nicht mehr als 300 J den Zivilwaffen zur Selbstverteidigung zuzurechnen, das Recht auf ihren Erwerb den Staatsangehörigen der RF, die das Alter von 23 Jahren erreichten, aufgrund einer Lizenz eingeräumt.

Jedoch kann der Einsatz der gegenwärtig erlaubten Arten von Zivilwaffen zur Selbstverteidigung als effektiv und erfolgreich dienend zur Erreichung der Selbstverteidigungsziele bewertet werden. Zugleich können die technischen Daten der Waffen mit gezogenem Lauf als Kriterium der Einschätzung ihrer größeren Effektivität im Vergleich mit den durch die Gesetzgebung schon bestimmten Selbstverteidigungsmittel nicht dienen.

Außerdem bleibt die Situation mit den Rechtsverletzungen, begangen unter Verwendung der Faustfeuerwaffen (Selbstverteidigungswaffen), darunter Waffen, die die Bürger auf gesetzlicher Grundlage besitzen, äußerst beängstigend. Während der letzten fünf Jahre wurden über 2 Tausend Verbrechen und Rechtsverletzungen unter Benutzung der genannten Waffen verübt, hiervon war die Gesundheitsschädigung des verschiedenen Schweregrades den mehr als 500 Bürgern verursacht, gegen 100 Personen erlagen den abbekommenen Verletzungen.

In diesem Zusammenhang wird der freie Verkehr von gezogenen Schusskurzwaffen einen negativen Einfluss auf die Lage der öffentlichen Sicherheit im Lande ausüben und die wesentliche Verwicklung des Zustandes der Rechtsordnung und den Anstieg der Verbrechen, die unter ihrer Verwendung oder zum Zweck ihrer Bemächtigung begangen werden, nach sich ziehen.

Zu gleicher Zeit ist es zu bemerken, dass die Änderungen, vorsehend die Einführung des Verbotes über das Tragen von Schusskurzwaffen mit gezogenem Lauf durch die Bürger für ihre Selbstverteidigung (Unterpunkt „b“ des Punktes 2 des Gesetzentwurfes), den im Unterpunkt „a“ des Punktes 3 der Gesetzesvorlage enthaltenden Veränderungen, in deren Übereinstimmung die Organe für Innere Angelegenheiten dem Besitzer der angegebenen Zivilwaffen zur Selbstverteidigung die Erlaubnis zu ihrem Besitz und Tragen erteilen, widersprechen.

Aufgrund des Dargelegten stimmt die Regierung der RF dem vorgelegten Entwurf des Föderalen Gesetzes nicht zu.“

Aber es wird schon gehen, behaupten die Befürworter von Waffen. Es gibt doch tatsächlich keine Fakten, dass die Verbrechen unter Benutzung der registrierten Jagdwaffen mit glattem und gezogenem Lauf in Russland verübt wurden. Warum sollen sie denn mit Erlaubnis von Pistolen aufkommen? Und die Traumatik (traumatische Waffen) geht nicht aufs Kerbholz, die Menschen halten sie wirklich für keine Gebrauchswaffe. Sie meinen, dass der Schuss, getan durch sie, einem Faustschlag gleichkommt. Aber man kann doch jemanden mit der Hand zum Krüppel machen und sogar erschlagen. 

Die Frage über die Legalisierung der Kurzwaffen in Russland wird fortwährend aufgerollt und ruft nichteindeutige Streite hervor.

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