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Schutzgesetz: Ukraine und Russland

Seit dem 18. Oktober 2012 wurde das Gesetz „Über Schutztätigkeit“, verleihend den Mitarbeitern der privaten Sicherheitsunternehmen das Recht auf die Anwendung von Sondermitteln und Gewalt hinsichtlich der Bürger, die einen Anschlag aufs Schutzobjekt verüben, in der Ukraine rechtskräftig.

Vorher wurde es den privaten Wachleuten verboten, die Leibesvisitation der Besucher vorzunehmen, die Festnahme durchzuführen und physische Gewalt anzuwenden. Nach dem Gesetz konnten nur die Vertreter von Miliz oder staatlichem Bewachungsdienst solche Handlungen vollziehen.

Das Gesetz führte man nach betrüblichem Zwischenfall im Einkaufszentrum „Karawan“ (Kiew) durch, nachdem der Dieb am 26. September bei der Festnahme vier Wachleute erschossen hatte. Der Verbrecher wurde gebeten, in den abgesonderten Raum zur Sachverhaltsaufklärung durchzugehen. Einige Minuten nachher fand man im Zimmer drei Leichen und einen Schwerverwundeten.

Gegenwärtig haben die Mitarbeiter der Privatwache von der Ukraine alle Befugnisse zur Anwendung von Maßnahmen des körperlichen Eingriffs. Freilich nur im Falle, dass andere Verfahren zum Aufhören des Anschlages aufs Schutzobjekt nicht führten. Mit anderen Worten, wenn der Verletzer auf mündliche Mahnung nicht reagierte, besitzt die Wache eines Klubs oder Geschäfts jetzt das Recht auf mehr harte Handlungen.

Um das Recht auf die im Gesetz vorgeschriebenen traumatischen Waffen zu erwerben, müssen die Wachleute einen Lehrgang durchmachen und eine Prüfung in MIA ablegen. Das zieht nach sich zusätzliche Kosten. Und andererseits kann der Wert von Schutzdienstleistungen steigen.

„GuardInfo“ wandte sich an Jermakow Jurij Michajlowitsch, Mitglied des Rats des Ukrainischen Verbandes der Fachleute für Sicherheit, Vorsitzender der Odessaer Regionalabteilung des UVFS (Ukraine), für Kommentare.

GuardInfo: Es waren 3 Monate seit dem Inkrafttreten des Schutzgesetzes in der Ukraine vergangen. Wie wirkte dieses Gesetz auf die Arbeit der privaten Sicherheitsunternehmen ein?

Jurij Jermakow: Wir merken einstweilen keine Unterschiede. Bei uns führte man das Gesetz erst vor kurzem durch, deshalb erlebten wir noch keine Änderungsanträge, aber wir werden sie erleben. Zu diesem Gesetz wurden noch 11 Durchführungsbestimmungen nicht durchgesetzt: Lizenzbedingungen, Prüffolge und so weiter. Wir unterscheiden uns von euch dadurch, dass wir keine Waffen überhaupt haben. Bei uns in der Ukraine gibt es kein Gesetz zu den Waffen und beziehungsweise ist die Privatwache nicht bewaffnet. Wir dürfen nur Waffen der traumatischen Wirkung und besondere Mittel besitzen, aber sie sind genau noch nicht bestimmt. Das ist ein unbedingter Vorteil, dass wir auf dem Rechtsfeld laut dem Gesetz, nicht den normativen Rechtsakten des MIA und anderen im ganzen zu arbeiten begannen.

GI: Gingen die Wachleute zu einem Lehrgang und legten sie die Prüfungen nach der Durchführung des Gesetzes ab?

Ju.Je.: Wir haben ein Netz der staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen für private Wachleute, hier ist alles ebenso wie in Russland. Lediglich hat doch der Wachmann keine Lizenz, ihm wird nur die Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang - Wachmann der Qualifikationsstufe vom 1. bis zum 6. - ausgehändigt. Die Ausbildung existierte auch vor der Durchsetzung des Gesetzes, dieses Gesetz bestätigte das allein. Eine andere Sache ist es, dass das System der bestehenden Bildungseinrichtungen nicht imstande ist, eine halbe Million der Wachleute für 2-3 Jahre auszubilden.

GI: Stieg der Wert von Sicherheitsleistungen?

 Ju.Je.: Mit der Durchführung des Gesetzes stieg der Wert der Sicherheitsleistungen nicht. Und der Preis ist in der Zehnerpotenz weniger als in Moskau.

Ebenfalls fügte Jurij Michajlowitsch hinzu: „Ich gab meine Stellungnahme, gegründet auf geltender Gesetzgebung, mehrfach ab. Die Situation ist bis zum Weißbluten verwirrt! Einerseits erlauben die Gesetze dem zentralen Vollzugsorgan (MIA), vertreten durch seine untergeordneten Strukturen, keine Handelstätigkeit zu betreiben. Andererseits macht man ihm zur Pflicht(!), die Schutzdienstleistungen gegen Entgelt vertraglich zu erbringen! Man kann diesen „Gordischen Knoten“ lange, ledern und erfolglos lösen. Aber das ist nicht unsere Aufgabe. Wir wählten die „Diener des Volkes“, und mögen sie arbeiten, wie das Gewissen ihnen gestattet! Wir sollen doch einfach erlangen, dass einer von Teilnehmern am Markt der Sicherheitsleistungen (MIA) kein Lizenzerteilungsorgan, keine staatliche Regulierungsbehörde und keine Aufsichts (Überwachungs)stelle für alle anderen Marktteilnehmer zugleich ist! Solche Lage ist nur in zwei Ländern der Welt, und zwar: bei uns und bei ihnen“.

In Russland ist die Anwendung von Waffen und Sondermitteln im Gesetz „Über private Detektiv- und Schutztätigkeit“ vorgesehen. Dabei ist die körperliche Kraft als mehr weiche Form der Einwirkung auf einen Verletzer nicht erlaubt. Das Ministerium für Innere Angelegenheiten Russlands bereitete den Abänderungsentwurf zum Gesetz „Über private Detektiv- und Schutztätigkeit“, das den Wachleuten die Anwendung der physischen Kraft gestattet, vor. Laut Änderungen wird es den Mitarbeitern der privaten Sicherheitsunternehmen erlauben, die physische Gewalt unter denselben Bedingungen wie Schusswaffen und besondere Mittel anzuwenden. Nämlich bevor der Wachmann einen Verletzer am Tatort fesselt, soll er ihn mündlich von seinen Absichten vorher benachrichtigen. Danach soll der Mitarbeiter des privaten Sicherheitsunternehmens den Verletzer die Zeit zur Erfüllung seiner Forderungen vor der Tätlichkeit geben.

Die Angleichung der körperlichen Gewalt den Bedingungen des Einsatzes von Waffen macht bestimmte Unbequemlichkeiten. Es ist schwer vorzustellen, wie es in der Praxis aussehen wird: „Jetzt werde ich deinen Angriff mit meinem Schlag abwehren“. Einerseits ist diese Maßnahme richtig, andererseits taucht die Frage auf, ob sie eine gehaltvolle Bedeutung hat.

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