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Kauft die Waffen, meine Herrschaften!

Leider wurde die Besprechungsfrist schon abgelaufen und es gibt keinen Text dieses Entwurfes auf der Webseite von MIA Russlands.

Erläuterungsschrift

zum Entwurf des Erlasses vom Präsidenten der Russischen Föderation „Über Verbot des Waffen-, Gefechtsmunitions- (Patronen-) und Sondermittelverkaufs im Zeitraum von der Austragung der XXII. Olympischen Winterspiele und XI. Paralympischen Winterspiele des Jahres 2014 in Sotschi“.

Der Entwurf des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation „Über Verbot des Waffen-, Gefechtsmunitions- (Patronen-) und Sondermittelverkaufs im Zeitraum von der Austragung der XXII. Olympischen Winterspiele und XI. Paralympischen Winterspiele des Jahres 2014 in Sotschi“ (nachfolgend als Entwurf des Erlasses genannt)  wurde zur Erfüllung des Punktes 10 des Plans der Vorbereitung der Rechtsakte, notwendig für Realisierung des Erlasses vom Präsidenten der Russischen Föderation vom 14. Mai 2010 unter Nr. 594 „Über Gewährleistung der Sicherheit bei der Austragung von XXII. Olympischen Winterspielen und XI. Paralympischen Winterspielen des Jahres 2014 in Sotschi“, bestätigt am 3. Juli 2012 durch den Leiter des Operativstabs für Gewährleistung der Sicherheit bei der Austragung der XXII. Olympischen Winterspiele und XI. Paralympischen Winterspiele des Jahres 2014 in Sotschi O.W. Syromolotow (nachfolgend als Plan der Vorbereitung der NRA genannt), vorbereitet.

Der vorgelegte Entwurf des Erlasses wurde zum Zweck der Durchführung der gesteigerten Sicherheitsmaßnahmen, vorgesehen durch den Punkt 10 des Teils 1 des Artikels 10 des Föderalen Gesetzes vom 1. Dezember 2007 unter Nr. 310-FZ „Über Organisation und Austragung von XXII. Olympischen Winterspielen und XI. Paralympischen Winterspielen des Jahres 2014 in der Stadt Sotschi, Entwicklung der Stadt Sotschi als gebirgsklimatischer Kurort und Vornahme von Änderungen an einzelnen Gesetzgebungsakten der Russischen Föderation“ (nachfolgend als Föderales Gesetz vom 1. Dezember 2007 unter Nr. 310-FZ genannt) erarbeitet.

Die Entwicklung des gegebenen Entwurfes des Erlasses ist durch die Notwendigkeit der alternativlosen Einführung des Verbotes über den Verkauf von Waffen, Gefechtsmunition (Patronen dazu) und Sondermitteln im Zeitraum vom 7. Januar bis zum 16. April 2014 bedingt.

Der Entwurf des Erlasses enthält ebenfalls eine Reihe von Aufträgen des MIA Russlands, gebunden mit der Durchführung der erwähnten verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und Verbesserung des Standes der Gewährleistung der Sicherheit während der Olympiade.

Die Verwertung von Forderungen des normativen Rechtsaktes wird keine Vergrößerung der Zahl der bestehenden oder Bildung der neuen Struktureinheiten von Föderalen vollziehenden Organen verlangen und hat keine zusätzliche ungeplante Finanzierung oder materiell-technische Versorgung zur Folge.

Die Veröffentlichung des vorgelegten Rechtsaktes zieht nach sich keine Notwendigkeit der Eintragung von Änderungen und Ergänzungen in die früher herausgegebene Rechtsakte.

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