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R. Nurgaliew genehmigte das Administrativreglement

Minister für Innere Angelegenheiten R. Nurgaliew genehmigte das Administrativreglement, in dem das neue Polizeieingaben- und Beschwerdeverfahren ausführlich erklärt wird.

Um Schlangen in Polizeiabteilungen zu reduzieren, haben Polizisten jetzt mit den Antragstellern höchstens 10 Minuten mündlich zu kommunizieren. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Staatsbürger vorgeschlagen, sein Problem schriftlich zu formulieren.

Gemäß der Anweisung des Leiters von MIA muss die Benachrichtigung über jede Eingabe dem Staatsbürger unverzüglich ausgehändigt werden, aber eingetragen wird sie im Laufe von drei Tagen. Die Beschwerde wird im Laufe eines Monats überprüft, dabei wird der Antragsteller darüber schriftlich informiert.

Die MIA-Beamten werden verpflichtet, alle Anträge der Staatsbürger entgegen zu nehmen. Wenn es sich herausstellen wird, dass die Frage nicht in Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt, wird der Staatsbürger schriftlich über Übergabe seines Antrag in anderes Amt in einer Woche informiert. Die Polizei kann die Bearbeitung von Eingaben verlängern oder dem Staatsbürger schriftlich abweisen und dabei den Grund auslegen, meldet Werbe- und Informationsagentur «Nowosti». Unter solchen Gründen kann inkorrekter Inhalt oder Auslegung sein. Auβerdem verzichtet die Polizei, die Eingaben zu bearbeiten, die mit schon getroffenen Gerichtsentscheidungen verbunden sind.

Manchmal kann die Polizei den Staatsmürger über die Gründe der Ablehnung nicht informieren. «Die Eingabe wird nicht beantwortet: wenn die Eingabe als anonym klassifiziert wurde; wenn die Eingabe mehrfach beantwortet wurde und mit dem Autor der Briefwechsel schon aufgehört wurde, worüber er in gesetzlicher Weise früher informiert worden war», steht in der Einweisung.

Gemäß der Anweisung des Leiters von MIA darf man die Eingaben nicht an die Leiter und Strukturen weiterleiten, über die sich der Antragsteller beschwert. Auβerdem regelt das Dokument auch Methoden, Frist und Ort der Anzeigeaufnahme. Man kann sich an die Polizei per Post oder per E-mail wenden, persönlich die Sprechstunde beliebigen Leiters besuchen, mündlich oder schriftlich bei beliebigem operativem Diensthabendem eine Erklärung abgeben oder einen Brief in Briefkasten der Polizeiabteilung stecken.

Wenn der Brief an die falsche Adresse gekommen ist und ursprünglich in ein anderes Amt geschickt wurde, wird er an die richtige Adresse geschickt und wird dabei nicht aufgemacht. Wenn auf dem Umschlag ein Vermerk «eigenhändig dem bestimmten Mitarbeiter» steht, soll der Brief diesem Adressat gegeben werden und dabei nicht aufgemacht werden.

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